BUND-Kreisgruppe Warendorf
Bewegtes Wasser

Gewässer und die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die Wasserrahmenrichtlinie der EU zielt darauf ab, Gewässer in einen naturnahen Zustand zu versetzen und das bereits seit dem Jahr 2000. Doch die Umsetzung war bisher mehr als träge. Der BUND Warendorf setzt sich für eine Beschleunigung der Maßnahmen ein.

Laut WRRL müssen die Flüsse in NRW bis spätestens 2027 einen naturnahen "guten Zustand" haben. Laut WRRL müssen die Flüsse in NRW bis spätestens 2027 einen naturnahen "guten Zustand" haben.  (Tama66/Pixabay)

Gemäß EG-WRRL sind das Kernziele für Oberflächengewässer der "gute ökologische Zustand" (für künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper das "gute ökologische Potenzial") und der "gute chemische Zustand". Dies gilt für alle Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 10 km², wobei die überwiegende Zahl der Fließgewässer im Kreis Warendorf als "erheblich verändert" eingestuft wurde. Um das Ziel des "guten ökologischen Potenzials" und des "guten chemischen Zustands" zu erreichen, wurden auf der Basis von Bestandsaufnahmen gewässerspezifische Planungen mithilfe von Umsetzungsfahrplänen erstellt. Die Ziele sollten ursprünglich bereits in 2015 erreicht werden. Hindernisse verschiedenster Art machten eine Verlängerung der Umsetzungsphase bis 2027 erforderlich.

Derzeit ist das Aufstellungsverfahren für den Dritten Bewirtschaftungsplan (2022 – 2027) angelaufen. Darin werden Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL geplant. Hierzu können die Vertreter der Naturschutzverbände gem. § 86 LWG bis zum 22.06. 2020 Stellung nehmen. Diese Möglichkeit nimmt der BUND Warendorf wahr.

Laufend praktiziert wird gem. § 66 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW die Beteiligung an den Genehmigungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Denn die aus den Umsetzungsfahrplänen resultierenden ökologischen Verbesserungsmaßnahmen müssen vor ihrer Realisierung ein Planfeststellungs- oder ein Plangenehmigungsverfahren durchlaufen.

Aktuelle Stellungnahmen des BUND Warendorf zu Gewässern

Gute Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde (UWB) des Kreis Warendorf

Exkursion des BUND Warendorf mit der Unteren Wasserbehörde (UWB) an der Hessel in Warendorf-Milte. Exkursion des BUND Warendorf mit der Unteren Wasserbehörde (UWB) an der Hessel in Warendorf-Milte.  (Harry Wagner)

Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit des BUND als Vertreter der Naturschutzverbände des Kreises Warendorf mit der Unteren Wasserbehörde (UWB), Amt für Umweltschutz und Straßenbau, hat sich eine hohe fachliche Qualität der Anträge entwickelt. Häufig können die Anregungen des BUND schon im Vorfeld eines Antrages mit einem der wichtigsten Antragsteller, der Arbeitsgemeinschaft der Wasser- und Bodenverbände besprochen und eingebracht werden. In Einzelfällen kommt es allerdings immer auch wieder zu fachlich nicht akzeptablen Vorlagen. Hier kann i. d. R. im Gespräch mit dem Antragsteller und der UWB eine Lösung gefunden werden.

Unbefriedigend ist jedoch weiterhin das zu geringe Tempo der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Hier ist nach wie vor die nicht oder kaum vorhandene Flächenverfügbarkeit das Hemmnis.

Weniger gute Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung (BR)

Gänzlich anders verläuft die Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung (BR), Dez. 54 – Gewässerausbau und Hochwasserschutz mit Sitz in Münster. Hier wird im Falle eines Plangenehmigungsverfahrens die Stellungnahme der Naturschutzverbände gem. § 74 (6) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) NRW verwaltungsintern zur Kenntnis genommen ("Herstellung des Benehmens") ohne dass es zu gemeinsamen Besprechungen kommt.

Im Falle eines Planfeststellungsverfahrens werden die schriftlich vorgelegten Einwendungen in einem Erörterungstermin behandelt. In Vorbereitung des Termins werden die Einwendungen i. d. R. von der BR den beauftragten Planungsbüros mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Im Falle der Einwendungen der Naturschutzverbände liegt hier fast immer deren Ablehnung vor. Kommt es im Erörterungstermin zu keiner Einigung, die z. B. die Rücknahme der Einwendungen durch die Naturschutzverbände bestehen kann, so entscheidet die BR als Planfeststellungsbehörde per Planfeststellungsbeschluss über die Einwendungen, wobei sie sich i. d. R. an die Stellungnahmen der beauftragten Fachbüros hält.

Somit gibt es hier nach dem Eindruck der Naturschutzverbände keine Bereitschaft zu einer persönlichen Zusammenarbeit und daher auch keine qualitative Weiterentwicklung.

Kontakt

BUND Warendorf


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