BUND-Kreisgruppe Warendorf

Umbau der Ems im Stadtzentrum von Warendorf

02. November 2021

Wasserwirtschaftliches Genehmigungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz

Direkt am Rande der Altstadt von Warendorf verhindert das ehemals für den Mühlenbetrieb genutzte Stauwehr mit einer Fallhöhe von 3,20 m den Auf- und Abstieg aller Fischarten und natürlich auch der Flussbett bewohnenden Wassertiere und -organismen in die höher gelegenen Flussabschnitte der Ems.

Da sich Deutschland aufgrund der für Europa gemeinsam beschlossenen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet hat, bis 2027 Fließgewässer und Grundwasser in einen "guten ökologischen Zustand" zu versetzen, ist es unumgänglich, Maßnahmen zur Beseitigung dieses Wanderungs- und Ausbreitungs-Hindernisses vorzusehen.

Daher sind ökologische Verbesserungsmaßnahmen grundsätzlich zu begrüßen. Kritik jedoch üben die Naturschutzverbände des Kreises Warendorf an der Art und Weise, wie diese Planungsaufgabe gelöst werden soll. Da ein vorausschauendes Flächenmanagement fehlt, müssen die Maßnahmen auf die im Besitz der Stadt Warendorf befindlichen Flächen beschränkt werden. So kommt eine Lösung zustande, die im Bau von zwei 40 m breiten und jeweils ca. 600 m bzw. ca. 230 m langen, mit Wasserbausteinen ausgekleideten Auf- und Abstiegshilfen besteht. Dies zieht zahlreiche ökologische Probleme nach sich und schafft schließlich noch nicht einmal die von der WRRL geforderte ökologische Qualität. Lesen Sie hierzu die vollständige Stellungnahme.  

Kontakt: BUND Warendorf, Annette Brandenfels                                                                                                              

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